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Erlöslonto nachträglich ändern? Orgamax Buchhaltung

HappyAnny
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.09.2024 [10:18]
Einen wunderschönen guten Tag,

ich habe eine Rechnung mit Orgamax Buchhaltung ans EU-Ausland geschrieben und auf der Rechnung auch alles wichtige dafür angegeben (0%, Reverse Charge Verfahren etc.). Allerdings ist mir völlig entfallen, das Erlöskonto entsprechend zu ändern, was mir jetzt erst in Nachhinein aufgefallen ist, wo der Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat. Die Rechnung hat als Erlöslonto das "(8100) Stfr. Umsätze § 4 Nr. 8ff", müsste ja aber eigentlich das für EU Ausland haben, was mir spätestens bei der USt Voranmeldung vermutlich auf die Füße fallen wird, da die Rechnung falsch zugeordnet wird.

Nun finde ich leider keine Möglichkeit, das Erlöskonto nachträglich zu ändern. Habe ich da was übersehen?

Da es etwas rein buchhalterisches ist und nichts mit der Abwicklung mit dem Kunden selbst zu tun hat (nach außen hin sieht die Rechnung korrekt aus), hatte ich gehofft, dass ich spätestens bei der Zuordnung des Zahlungseingangs noch mal das richtige Erlöskonto auswählen kann. Geht aber leider auch nicht. Was kann ich jetzt tun, ohne den Kunden mit neuen Rechnungsdokumenten (Storno, Gutschrift, Korrektur, etc.) noch mal belasten zu müssen?

Beste Grüße,
HappyAnny
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 11.09.2024 [17:19]
Hallo HappyAnny,

Das ist selbst innerhalb eines aktiven online gestellten Bankkonto lösbar. Der Königsweg heisst: gehe über Splittbuchung. Es muß nicht mal eine Umbuchung über Verrechnung gemacht werden.
TIPP:
In Zahlungen > Rechtsklick F11 Bearbeiten
0.) Zahlung verwerfen über > keine Zuordnung > Vorschlag verwerfen > Splittbuchung
> Neue Splittbuchung:
1.) > Steuerkategorie > Bruttobetrag: MINUS Zahlbetrag. Suche das gleiche falsche Konto aus > OK

2.) > Neue Splittbuchung > Steuerkategorie > Bruttobetrag Setze hier den PLUS Zahlbetrag auf das gewünschte Erlöskonto > OK

3.) > Neue Splittbuchung > Bruttobetrag PLUS Zahlbetrag > einer Rg zuordnen als Zahlung > Rechnung suchen > OK
> OK

Der Gesamtbetrag der Splittbuchung bleibt der Zahlbetrag.
Jedoch wird in den darin weiter eröffneten Splittbuchungen die Korrektur in der Zuordnung vorgenommen.
1.) Das falsche Konto wie in Rechnung (3.) enthalten wird neutralisiert.
2.) Das korrekte Erlöskonto wird ausgewählt.
3.) Die Zuordnung zur Rechnung wird gewählt.

Bei richtiger Durchführung zum Abschluß durch 2. OK erfolgt keine Fehlermeldung!
MFG SAMM [Dieser Beitrag wurde 3mal bearbeitet, zuletzt am 11.09.2024 um 18:05.]۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
HappyAnny
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 11.09.2024 [19:11]
Guten Abend Samm,

vielen Dank für deine Antwort. Würde ich das Orgamax "ERP" verwenden, wäre mir damit vermutlich geholfen. In Orgamax "Buchhaltung" gibt es die Funktion einer Splitbuchung so nicht, da es den Zuordnugnsassitenten nicht gibt.

Hier habe ich als Möglichkeit der Zuordnung nur "Belege auswählen" (wo ich die Rechnung auswählen kann, die das falsche Steuerkonto hinterlegt hat) oder eine "Gegenbuchung" für Kasse oder Verrechnungskonto zu erstellen. Es ist aber keine Bareinnahme.

Ich kann die Rechnung zwar noch mal separat als "Sonstige Ausgabe" anlegen und dann die Buchung dieser Ausgabe zuordnen, dann bleibt aber die Rechnung, die aus dem System heraus erstellt wurde auf dem Stauts "offen" (unbezahlt), was ja auch wieder nicht stimmt. Den Status kann ich nicht manuell ändern. Auch hier kann ich höchstens eine Bankbewegung zuordnen, die ja dann schon vergeben wäre oder wieder eine "Gegenbuchung" erzeugen. Da dreht es sich dann wieder im Kreis.

Beste Grüße,
HappyAnny
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 11.09.2024 [23:14]
Hallo HappyAnny,
werde Dir gerne in den nächsten Tag eine qualifizierte Antwort liefern zur online Version.
Danke Dir für Deine Geduld.
Samm ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
HappyAnny
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 12.09.2024 [12:04]
Vielen Dank, dann warte ich gerne geduldig. icon_smile.gif
HappyAnny
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 25.09.2024 [09:40]
@Samm

Gibt es schon eine Lösungsidee? Die nächste USt-Voranmeldung steht ja demnächst an.
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 25.09.2024 [11:42]
Hallo HappyAnny,
OrgaMAX Buchhaltung gibt es in verschiedenen Preisklassen. Je teurer um so mehr Anwendungen sind verfügbar.
1. Die Anlageverwaltung ist erst in einer höheren Version verfügbar.
2. Die Splitbuchung oder Umbuchung gibt es noch nirgends.
3. Das Buchen eines negativen Zahlenwertes auf ein Erlöskonto wird unterbunden. Damit wäre Dir schon geholfen. Alles anders als in der Desktop Variante.
Das habe ich erstmal lernen müssen.

Somit gibt es keine angemessene Lösung ohne den Kunden einzubinden. Dir bleibt nichts anderes übrig als Storno und Rechnung neu auszustellen. Darüber muss der Kunde informiert werden.
Etwas unangenehm, aber so sind die Zeiten, daß man an seine korrekte Buchhaltung denken muß.

Frage bitte einmal den Support und poste hier die Antwort.

Ich verstehe, daß die Rechnung nicht verändert werden darf, aber worauf beruht diese Striktheit? Die Buchung berührt null die Rechnung. Wie kommt deltra zu der Ansicht?
Es gibt DSVGO Vorschriften, daß die orgaMAX Buchhaltung Dich besser schützt vor Veränderung, gegenüber der Desktop Variante, aber dafür fehlen jegliche legale Korrekturmöglichkeiten.
Splitbuchung wird auch in naher Zukunft nicht angeboten.
Also etwas zu ungelenk ausgelegt.
Zwar geht die Tendenz nach online Software, aber die Desktop Variante ist da viel ausgereifter.
Danke für Deine Geduld
mit freundlichen Gruß
Samm ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝

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