Wie realisiere ich fogende Anforderung im Dienstleistungsbereich:
Nachdem ich eine Rechnung für den Kunden erstellt habe, mit Artikel und Name/Adresse, soll die Zahlung in bar erfolgen.
Aus Datenschutzgründen (medizinischer Bereich) darf auf dem Beleg der Name nicht mehr erscheinen, der Beleg soll aber dieser bereits erstellten Rechnung zugeordnet sein um den Vorgang als bezahlt abzuschliessen.
Also wäre der Aufdruck z.B.: "Zu Rechnung Nr.:" ausreichend.
Derzeit legt OrgaMax zwei Buchungen an! Also muss jeweils die Rechnung storniert werden und man hat eine zweite Rechnungs Nr. durch den Barverkauf.
Wann ist hier mit einer entsprechenden Änderung zu rechnen? Auf meine letzte Anfrage hieß es "zeitnah". Dies ist mehr als 4 Wochen her!
Vielen Dank für Tipps oder Infos zum Vorgehen.
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Anonymisierter Kunde auf Kassenbeleg (Österreich)
Patricia Neuling | |
Samm orgaMAX-Profi Mich überrascht, dass hier in der Kasse POS > Weitere Anschriften > für Rechnung unter > Kunde nicht funktionieren. Du kannst momentan den Reinnamen des Kunden unter weitere Anschriften anlegen. Und als Hauptadresse z.B. Barverkauf ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
Patricia Neuling Vielen Dank für die Antwort. Der Weg geht, ist allerdings in der Praxis völlig untauglich. Auch mir ist es nicht verständlich, warum man nicht in der Kasse POS die Anschrift auswählen kann, Leider ist Orga Max damit für diese Anwendungen nicht mehr brauchbar. Da diese Anforderung seit anderthalb Jahren bekannt ist, habe ich auch keine Hoffnung mehr, dass sich etwas ändert. Somit kann in allen österreichischen Heilerufen das System nicht mehr verwendet werden. Uns bleibt nur dies in den Berufsverbänden entsprechend bekannt zu geben. Schade. | |
Patricia Neuling Ich frage mich ob diese Inhalte den Programmerstellern klar sind? Vielleicht die Berücksichtigung dieses Erlasses vieles in der Umsetzung sogar vereinfachen!? Denn jetzt werden ja immer 2 Rechnungen angelegt, was ja offensichtlich nicht erforderlich wäre!! Auszug aus dem Erlass des BMF zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht: ... Es ist zulässig auf diesem Beleg lediglich auf die Nummer der Rechnung zu verweisen und keine Aufschlüsselung der Umsätze nach Steuersätzen vorzunehmen, wenn die Rechnung zur Abfuhr der Steuerschuld schon im (elektronischen) Aufzeichnungssystem erfasst wurde. Die Erfassung in der Registrierkasse und der Ausdruck des Registrierkassenbelegs lösen keine Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnung aus, weil dadurch keine zweite Rechnung iSd § 11 UStG 1994 entsteht. Es ist zweckmäßig, den Registrierkassenbeleg als Zweitausfertigung zu kennzeichnen. ... Quelle: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=201d9eec-0154-422d-b3ff-eb04e2781c67 | |
django orgaMAX-Team Hallo Patricia, ehrlich gesagt verstehen wir deinen Anwendungsfall und was du dir genau vorstellst noch nicht so ganz. Wir würden es aber gerne genauer nachvollziehen, um dir vielleicht doch helfen zu können. Können wir dich hierzu in den nächsten Tagen telefonisch kontaktieren? Django "Das D is' stumm!" | |
Patricia Neuling Danke für die Antwort! Heute hat sich Hr. Wolters von orgaMAX bei mir telefonisch gemeldet. Vielen Dank für dieses kompetente Gespräch! Er hat "mein" Problem bezüglich anonymisierter Belege der POS-Kasse (gesetzliche Schweigepflicht!) einerseits und Doppelrechnungen andererseits verstanden. Anscheinend gibt es bald (bis Ende Juli) ein neues Update mit Lösungen zu diesen Themen. Das macht wieder Hoffnung! | |
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