Hallo Community,
eventuell habe ich bei der Buchung von Zuschreibungen ein kleines Verständnisproblem.
Ich habe einen neuen PC mit einem Nettopreis in Höhe von 212€ gekauft und habe diesen wie folgt als neues Anlagegut angelegt:
Art des Anlageguts:
480 - Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410€
Kategorie der Abschreibung:
4855 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Nutzungsdauer: 0 Jahre
Hierzu habe ich noch eine neue Grafikkarte mit einem Nettopreis in Höhe von 25€ erworben und wollte diese als Zuschreibung dem PC zuordnen. Dies ist jedoch durch die Sofortabschreibung nicht möglich.
Wie gehe ich an dieser Stelle am besten weiter vor?
Liebe Grüße
FEHNIT
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Zuschreibungen für GWG-Sofortabschreibung bei Anschaffungskosten bis 410 € nicht möglich.
| FEHNIT Neuling | |
| Samm orgaMAX-Profi Sämtliche Anschaffungen bis zu 150 Euro netto werden gleich als betrieblicher Aufwand gebucht (z. B. Büromaterial, Werkzeuge oder sonstige Betriebsausgaben). Der buchhalterische Umweg über die Buchung als GWG entfällt. Das GWG bis 410 € tritt erst bei selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern auf. Da diese sofort abgeschrieben werden, gibt es keine Zugänge. ➽► Vorlagen & Beratung per PN mit Deine Geschäftsadresse ◄ | |
| FEHNIT Neuling Vielen Dank für die Antwort! Liebe Grüße FEHNIT | |
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