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Umsatzsteuervoranmeldung: Ausgaben erst bei Umsatzsteuererklärung angeben?

Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 09.10.2013 [13:36]
Hallo Forumskollegen,

ich hätte eine Frage zur Umsatzssteuervoranmeldung.
Ich bin seit Kurzem selbständig und muss nun monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ausgaben habe ich bisher nicht viele gehabt, aber dafür viele Einnahmen. Da der Teil mit der Verbuchung der Ausgaben noch etwas undurchsichtig für mich ist und ich mich da noch weiter einarbeiten muss (Telefon privat/geschäftlich, Arbeitsbereich im Wohnzimmer usw.), würde ich gerne erstmal nur die Einnahmen angeben und die Ausgaben nachträglich bei der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Ist das so möglich oder kann ich die Ausgaben dann nicht mehr geltend machen? Eigentlich sollte es dem Finanzamt doch erstmal nur darum gehen, möglichst viel von mir zu bekommen, dann hätten sie ja einen Zinsvorteil. Ich habe nur Angst, dass ich die Umsatzsteuer meiner Ausgaben nicht mehr zurückbekomme.
Was meint ihr dazu?
Danke schon mal. icon_smile.gif
HAUVERT
Amateur
Verfasst am: 09.10.2013 [16:15]
Hallo,
vielleicht kannt du die UVA sogar quartalsweise beim Finanzamt melden. Das ist allerdings vom Umsatz abhängig. Frage deinen Steuerberater.
Auch ist eine Dauerfristverlängerung möglich und die Meldung kann dann immer 1 Monat später versendet werden.
Ich würde auf jeden Fall auch die "geweblichen" Ausgaben erfassen, da diese die Vorauszahlungungen an das Finanzamt reduzieren.
Lassen sich die privat/gewerblichen Anteile nicht genau trennen, solltet du einen Steuerberater zur Hilfe ziehen.

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http://www.fwt-gmbh.de
Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 09.10.2013 [18:19]
Danke auch hier für Deine Antwort!

Eigentlich finde ich es ganz ok, die USt.-Voranmeldung monatlich machen zu müssen, sonst stehe ich ja irgendwann vor einem noch größeren Berg. icon_wink.gif
Ja, mir ist klar, dass es besser ist, gleich auch die betrieblichen Ausgaben anzugeben.
Mich würde einfach nur interessieren, ob es auch zulässig ist die Ausgaben erst bei der Umsatzsteuerjahreserklärung anzugeben und ob mir die Vorsteuer dann noch nachträglich erstattet wird. Einfach, weil ich dann noch etwas Zeit hätte, die Sachverhalte vernünftig zu klären.
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 09.10.2013 [22:44]
Ist nicht zulässig.
Umsatzsteuernachschau: Die Finanzbeamten müssen sich nicht anmelden und können Ihre Geschäftsräume ohne jede Vorankündigung aufsuchen. Der § 27b UStG regelt die Einzelheiten der Nachschau. Sie soll der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer dienen. Der Prüfer wird sich daher auf einzelne, ganz bestimmte Sachverhalte konzentrieren. So kann er stichprobenartig bestimmte Belege anfordern oder Eingangs- und Ausgangsrechnungen kontrollieren. Die Praxis zeigt: Zumeist fragt der Prüfer nach Rechnungen von hohen Anschaffungen (Fahrzeuge, Maschinen) und lässt sich Ausfuhr- oder Einfuhrbelege zeigen.
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Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.10.2013 [10:23]
Hm, schade. Dann muss ich mich jetzt so RICHTIG sputen. icon_wink.gif
spicyconcepts
Profi
Verfasst am: 10.10.2013 [15:30]
Ich sehe das anders. ich weiß von einem Kollegen, dass er (nach Rücksprache mit der Steuerberaterin) die Ausgaben erst am Jahresende in die Umsatzsteuererklärung mit aufnimmt.
Er hat nicht viele Umsätze. Zugegebenermaßen ist er aber der einzige, der so arbeitet.
Vielleicht gibt es Unterschiede nach Bundesländern?
Am einfachsten ist, Du fragst entweder bei Deinem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt. Die beißen nicht und sind oft auch sehr hilfsbereit.
Ich hab jedenfalls vor allem am Anfang sehr gute Erfahrungen mit den Sachbearbeitern des Finanzamtes gemacht.
Es soll bei Dir ja auch kein Dauerzustand sein.
Und zum Beginn des nächsten Jahres beantragst Du dann eine Dauerfristverlängerung.
Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.10.2013 [17:05]
Könnte es sein, dass der Kollege schon länger selbständig mit wenig Umsatz ist? Dann muss er auch nur einmal im Jahr die Umsatzsteuererklärung machen.
Oder ist er tatsächlich zu einer monatlichen (oder zumindest quartalsweisen) Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet? Vielleicht köntnest Du da mal nachfragen?
Ich hatte "meinen" Finanzbeamten auch am Telefon gefragt und er meinte, dass das gehen würde und mir keine Nachteile entstehen würden, allerdings bin ich da ja auch wieder sehr skeptisch. Und wenn ich die Frage schriftlich stelle und eine verbindliche Antwort möchte, wollen die gleich wieder Geld dafür sehen ...

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