Hallo,
ich habe über einen Großhändler 2015 Waren eines bestimmten Herstellers gekauft. Für den Kauf beim Großhändler hat mir der Hersteller 2016 über eine Werbeagentur einen entsprechenden Cashback zukommen lassen.
Meines Erachtens eine Minderung der Anschaffungskosten bzw. des Aufwands, sowie des Vorsteuer-Abzugs. (Dies ist auch die Aussage meines Steuerberaters)
Wie kann ich das in Orgamax beim "kleinen" Kontorahmen (SKR03) nun richtig buchen. Ich hätte dass einfach auch auf "Waren, Roh- und Hilfsstoffe einschl. Nebenkosten" mit positiven Vorzeichen gebucht. Aber da dies ein "Eingang" ist, wird mir dieses Konto gar nicht angezeigt.
Die Buchungen von 2015 nachzubearbeiten, wobei schon alle Steuerformulare versendet wurden, erscheint mir auch nicht als richtig.
Leider stehe ich gerade ein wenig wie der "Ochs vorm Berg", habe aber nur noch bis zum 30. Zeit das ganze zu klären.
Vielen Dank und LG
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Cashback weiterverkaufter Waren
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