Hallo willkommen,
Wenn Du als Kleinunternehmer Waren oder Dienstleistungen aus einem europäischen Land beziehst ohne eine USt-ID-Nr., musst Du die ausländische Umsatzsteuer bezahlen.
Kaufst Du aus einem europäischen Land Waren oder Dienstleistungen mit einer USt_ID-Nr. ein, dann zahlst Du nur den Nettopreis, d. h. also ohne die ausländische Umsatzsteuer.
Allerdings hast du dann für einen umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb die Umsatzsteuer in Deutschland anzumelden und zu deut. MWST-Satz entrichten.
"aua" schrieb:
Ich bin Kleinunternehmer und mache von der Regelung Gebrauch, keine Ust abführen zu müssen.
Nun habe ich eine Netto-Rechnung aus einem EU Land erhalten die ich auf "3435 innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer" buche.
Da ich ja normalerweise keine Umsatzsteuer-Voranmelung brauche, frage ich mich, ob ich nun wegen dieser einen Rechnung diese Voranmeldung abgeben muss oder reicht die Jahreserklärung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung wird abgegeben, in der Jahreserklärung ist die Anlage UR mit abzusenden. Frage in Deinem Fall aber besser einfach deinen FA Sachbearbeiter.
"aua" schrieb:
Desweiteren kann ich als Kleinunternehmer die Ust. die ich nun abführen muss gleichzeitig wieder als Ausgabe in der EÜR geltend machen. Wie buche ich das, damit diese Steuer als Ausgabe in der EÜR angerechnet wird?
Die Umsatzsteuer wird automatisch in die EÜR eingebucht.
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 28.02.2017 um 22:10.] ➽► Vorlagen & Beratung per PN mit Deine Geschäftsadresse ◄