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KSK

AndreasM
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 28.03.2025 [16:45]
Hallo

Unterstützt Orgamax eigentlich KSK Beitragszahlungen.

Es geht um KSK Zahlungen die ich als Auftraggeber an selbstständige Künstler zahlen muß. Nicht um meine eigenen Socialversicherungen.

Bei Eingangsrechnungen kann es nötig sein das man KSK Beiträge abführen muß. Diese stehen ja nicht auf der Eingangsrechnung sondern müssen generell eigenständig an die KSK gemeldet werden.

Gibt es dazu irgendeine Funktion oder ähnliches bei Orgamax? ---

Andreas
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 29.03.2025 [13:00]
Hallo,
Wenn vom betrieblichen Konto abgebucht, dann auf Privatentnahme zu buchen. Hat in der EÜR nichts zu suchen. Alles Privatentnahme und dann gesondert in der Einkommensteuererklärung angeben. ۝ ➽► Vorlagen & Beratung per PN mit Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
AndreasM
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 29.03.2025 [13:59]
"Samm" schrieb:

Hallo,
Wenn vom betrieblichen Konto abgebucht, dann auf Privatentnahme zu buchen. Hat in der EÜR nichts zu suchen. Alles Privatentnahme und dann gesondert in der Einkommensteuererklärung angeben.


Ahm, sorry, nein. Es gehört in die EÜR da es eine Betriebsausgabe ist.

Es geht nicht darum das ich meine Beiträge zur KSK zahlen muß (also das ich da versichert wäre) sondern die Beiträge für Fremdleistungen mit künstlerischen Aspekt. Gehört üblicherweise auf das Konto 4391 ---

Andreas

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