Hallo zusammen,
folgende Ausgangssituation.
Unser Firmensitz ist in Dtl.; der Verwaltungssitz ist in Österreich.
Wie kann ich bei Einkäufen am Verwaltungssitz den richtigen MwSt-Satz verbuchen (Austria 10% bzw. 20%), und diesen direkt in die Ust-VA übernehmen?
Es geht um Dinge des alltäglichen Bedarf (Benzin, Post etc.) bei denen keine VAT-ID eingegeben werden können.
Gruß,
Stanley Das Telefon ist und bleibt der häufigste Kontaktpunkt mit Ihren Kunden.
Wie klingt eigentlich Ihre Telefonansage?
Schauen Sie mal vorbei.
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MwSt. im Ausland
Klangarchitekten.de Neuling | |
Samm orgaMAX-Profi Hallo, Du hast anscheinend ein paar Grundsätzlichkeiten bei innergemeinschaftlichen Umsätzen nicht verinnerlicht: Dein Fall: nicht abziehbare Vorsteuer. Du kannst die USt nur einsparen bei innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftlicher Erwerb. Deren Bedingungen sind hier nicht erfüllt:
Die Besteuerung erfolgte im Ausland. Vom Deutschen Finanzamt erhälst du die ausländische USt deshalb auch nicht wieder zurück. Du kannst die Vorsteuer in der USTVA gar nicht geltend machen. Vorsteuer Schlüssel setze auf 0 %. Setze den Gesamtbetrag als Ausgabe in die EÜR. In > Menu > Hilfe > Erste Hilfe : Steuern und Buchführung - lies mal abweichende Erlöskonten. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.08.2012 um 19:17.] ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
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