Hallo zusammen,
folgende Ausgangssituation.
Unser Firmensitz ist in Dtl.; der Verwaltungssitz ist in Österreich.
Wie kann ich bei Einkäufen am Verwaltungssitz den richtigen MwSt-Satz verbuchen (Austria 10% bzw. 20%), und diesen direkt in die Ust-VA übernehmen?
Es geht um Dinge des alltäglichen Bedarf (Benzin, Post etc.) bei denen keine VAT-ID eingegeben werden können.
Gruß,
Stanley Das Telefon ist und bleibt der häufigste Kontaktpunkt mit Ihren Kunden.
Wie klingt eigentlich Ihre Telefonansage?
Schauen Sie mal vorbei.
http://www.klangarchitekten.de/leistungen--produktion--telefonansage.htm
Support
Forum
Suche
Anmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
MwSt. im Ausland
| Klangarchitekten.de Neuling | |
| Samm orgaMAX-Profi Hallo, Du hast anscheinend ein paar Grundsätzlichkeiten bei innergemeinschaftlichen Umsätzen nicht verinnerlicht: Dein Fall: nicht abziehbare Vorsteuer. Du kannst die USt nur einsparen bei innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftlicher Erwerb. Deren Bedingungen sind hier nicht erfüllt:
Die Besteuerung erfolgte im Ausland. Vom Deutschen Finanzamt erhälst du die ausländische USt deshalb auch nicht wieder zurück. Du kannst die Vorsteuer in der USTVA gar nicht geltend machen. Vorsteuer Schlüssel setze auf 0 %. Setze den Gesamtbetrag als Ausgabe in die EÜR. In > Menu > Hilfe > Erste Hilfe : Steuern und Buchführung - lies mal abweichende Erlöskonten. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.08.2012 um 19:17.] ➽► Vorlagen & Beratung per PN mit Deine Geschäftsadresse ◄ | |
orgaMAX Forum hat 5187 registrierte Benutzer, 5737 Themen und 18403 Antworten.
Es werden durchschnittlich 4.24 Beiträge pro Tag erstellt.
Zur Zeit sind 0 Benutzer online, davon 0 registrierte Benutzer.
Heute waren bereits 0 registrierte Benutzer online.
Unser Support hilft Dir gerne weiter
Mo-Fr 8:00-12:00, 13:00-17:00 Uhr
Erweiterte Supportzeiten von 7:00-20:00 Uhr sind in unseren Premium-Supportpaketen verfügbar.


