Hallo.
Ich habe für einen Auftrag (monatliche Werbung) die Rechnungen in monatlichen Abschlagsechnungen abgerechnet. Auch die letzte möchte ich als Abschlag definieren, da es für den Kunden sonst verwirrend ist, dass er auf der Schlussrechnung eine Gesamtsumme minus die bereits erstellten Rechnungen erhält.
Ich MUSS aber für die FiBu die Schlussrechnung erstellen, weil sonst die Buchungsvorgänge nicht korrekt sind.
Meine Problem ist nun, dass die Schlussrechnung, die ja eigentlich auf NULL sein müsste, da ja schon komplett mit Abschlägen berechnet, eine Differenz von MINUS 0,01 € aufweist. Und somit kann ich den Vorgang nicht abschließen, weil eine Fehlermeldung sagt: "Der Gesamtbetrag darf nicht kleiner sein als die Summer der Abschlagsrechnungen." und ich kann nicht mal OK klicken.
Teufelskreis...... Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und es kann mir jemand eine Hilfestellung geben. www.bauforum24.biz
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Rundungsdifferenz bei Abschlags-/Schlussrechnung
| HC_Pro Neuling | |
| spicyconcepts Profi Ich weiß nicht, ob ich Dein Problem richtig verstanden habe. Zunächst einmal solltest Du für die Zukunft solche Vorgänge über Aborechnungen buchen und nicht mit Abschlagsrechnungen. Denn da ist nun einmal eine Schlussrechnung notwendig. Um das Problem zu lösen würde ich nun vielleicht eine Schlussrechnung erstellen und ausdrucken. Die gleiche Rechnung dann noch einmal als einfache Rechnung erfassen (mit gleicher Rechnungsnummer), ausdrucken und wieder löschen. Dann hat der Kunden sie so wie er braucht und Du hast Deinen offenen Posten in der Buchhaltung. Hilft das vielleicht? | |
| Samm orgaMAX-Profi Hallo HC_Pro, > Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Grundeinstellungen > Art der Rundung in den Vorgängen und auch die Info dazu lesen und austesten! Evt dazu auch die alten Rechnungen wieder auf offen setzen und neu zuordnen. Eine Schlußrechnung weist normal nicht null € aus, sondern den letzten Betrag. Wolltest du dem Kunden eine Schlußrechnung über null € zuschicken? Könnte eine Presseposse werden. ➽► Vorlagen & Beratung per PN mit Deine Geschäftsadresse ◄ | |
| spicyconcepts Profi ich dachte es geht darum, dass eine Schlussrechnung nicht gewollt ist, weil da noch mal alle Abschlagszahlungen aufgeführt werden. Dann habe ich das wohl falsch verstanden. | |
| HC_Pro Neuling Natürlich wäre die Schlussrechnung nicht versendet worden. Ich habe ja erklärt, dass man sie erstellen muss, weil sonst die Buchungen nicht korrekt erzeugt werden. Zukünftig werde ich das über die Aborechnung machen, aber das hilft mir ja jetzt nicht in diesem Fall. Um das Problem zu lösen würde ich nun vielleicht eine Schlussrechnung erstellen und ausdrucken. Das IST das Problem. OrgaMAX will diese Rechnung nicht erstellen, weil sie minus 1 Cent aufweist. Ich kann nicht speichern oder drucken. Werde es jetzt mal mit der Einstellung bei "Art der Rundung in den Vorgängen" versuchen.... www.bauforum24.biz | |
| spicyconcepts Profi noch mal für Doofe: du hast statt der Schlussrechnung eine letzte Abschlagsrechnung erstellt und willst nun die Schlussrechnung erstellen, damit die Rechnung abgeschlossen ist? wenn das so ist, dann lösch doch mal die letzte Abschlagsrechnung und erstelle die Schlussrechnung. dann weiter wie oben beschrieben: also neue Rechnung schreiben,ausdrucken und wieder löschen. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 30.11.2012 um 14:53.] | |
| HC_Pro Neuling Ja es ist etwas wirr, ich weiß Ich habe es jetzt so gemacht wie vorgeschlagen: Der Kunde hat seine letzte Abschlagsrechnung, und diese habe ich wieder gelöscht und dann die korrekte Schlussrechnung erstellt. Ist vielleicht nicht die eleganteste Lösung, aber die Beträge stimmen ja überein und zukünftig werde ich das über Abo machen Danke für Eure Hilfe. Hat mir geholfen! www.bauforum24.biz | |
| Samm orgaMAX-Profi "HC_Pro" schrieb: Ist vielleicht nicht die eleganteste Lösung, aber die Beträge stimmen ja überein und zukünftig werde ich das über Abo machen Das ist im Hinblick nicht nur auf eine korrekt geforderte Buchführung die einzig richtige Lösung. Worüber der Kunde informiert werden muss: Seine letzte Rechnung muss er zurückgeben und die neue einbuchen. Das sind Momente wo du mit der Steuerprüfung richtig Ärger bekommst: Verdachtsmomente der Unterschlagung. Dem geht es da nicht um die wirklichen Fakten!! ➽► Vorlagen & Beratung per PN mit Deine Geschäftsadresse ◄ | |
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