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Mehrwertsteuer umstellen

Angeal
Guru
Verfasst am: 01.07.2020 [15:48]
Bitte auch beachten:
Die Mehrwertsteuersätze in Einkauf->Bestellungen können nicht nachträglich geändert werden.
Laut deltra müssen die Bestellung alle komplett neu eingegeben werden. Beste Grüße
Angeal
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Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Rechtschreibfehler dürfen behalten werden und unterstreichen nur meine Individualität.
obmmedia
Neuling
Verfasst am: 02.07.2020 [16:26]
Vielen Dank für den heutigen Patch, jetzt konnte ich problemlos eine UVA für Juni erstellen.

Eine Frage in die Runde:
Unter "Rechnungs- und Buchhaltungslisten" gibt es bekanntlich den Punkt "Einnahmen-Überschuss-Rechnung". Die Werte für 2020 und 2019 sehen bei mir plausibel aus, allerdings bei den Jahren VOR 2019 werden keine Erlöse (Kto. 8400) mehr ausgegeben.
Könnte das mal jemand checken, oder ist das vtl. nur bei mir so? [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 02.07.2020 um 16:26.]Viele Grüße
Stefan Oberbiermann
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Das Wissen verfolgt mich - doch ich bin schneller!
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 02.07.2020 [17:23]
Die Erlöse fehlen von 2010 bis 2018 nach dem heutigen Patch Version 20.03.05.001! Darin heisst es auch, dass es einige Fehlerbehebungen und Verbesserungen zum gestrigen Mehrwertsteuer-Update enthalte. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 02.07.2020 um 17:27.]۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
obmmedia
Neuling
Verfasst am: 02.07.2020 [17:31]
Danke Samm, ein Ticket habe ich gerade erstellt. Viele Grüße
Stefan Oberbiermann
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Das Wissen verfolgt mich - doch ich bin schneller!
theo.schoeberl
Amateur
Verfasst am: 02.07.2020 [21:46]
Hallo zusammen,

finde ich ja echt toll. Wir setzen Version 15 ein und haben die gleichen Probleme wie in der aktuellen Version icon_smile.gif

Sollte es in einer Software dieser Preisklasse nicht möglich sein, dass ich den MwSt.-Satz einfach über eine Oberfläche ändern kann? Evtl. noch mit einem Gültigkeitsdatum?

Ich finde das echt Abzocke, den Kunden hier kostenpflichtig auf die aktuelle Version zu zwingen - mit Erweiterungen und Features, die man ja nicht unbedingt braucht.

Bestärkt mich wirklich, dass wir die wirklich sehr teure Updatestrategie damals nicht mitgemacht haben.

Ich wünsche dennoch allen Betroffenen viel Erfolg bei der Umstellung. Wir haben ja nicht schon genug Probleme mit der Umstellung zum 1.7.2020 - nein, da muss auch noch Geld für ein Softwareupdate in die Hand genommen werden!
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 02.07.2020 um 21:47.]----------
http://www.tssystems.de
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 04.07.2020 [13:12]
Verfasst am: 08.06.2020 [15:33]
Für uns als Software-Hersteller bedeutet diese Änderung tiefgreifende Anpassungen in orgaMAX. Die reine Umstellung auf den in orgaMAX noch vorhandenen Steuersatz von 16 Prozent ist nicht ausreichend. Die notwendigen Änderungen betreffen u. a. den Umgang mit den Preisen, korrekte Kontierung, neue Kontenpläne, neue Steuerformulare, Lösungen für den Umgang mit Teil- und Sammelrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen, Anpassung an Verträgen uvm. Die Änderung erfordert somit umfangreiche Anpassungen, die in sehr kurzer Zeit durchgeführt werden müssen. Auch wir als Software-Hersteller haben erst aus den Medien von der geplanten Senkung der MwSt. erfahren.
Eine Umsetzung der gesetzlichen Änderung erfolgt jedoch nur in der aktuellen orgaMAX Version. Wir arbeiten aktuell an dieser Umsetzung, damit unsere Kunden zum Stichtag gesetzeskonform mit orgaMAX arbeiten können. Es ist uns zeitlich und technisch schlicht nicht möglich, für ältere orgaMAX Versionen ein Update bereitzustellen.
Verfasst am: 10.06.2020 [11:32]
Der 16%-Satz wurde von uns seit der Erhöhung auf 19% softwareseitig nicht weiter gepflegt d.h. der Kontenplan ist nicht vollständig, es können also Vorgänge nicht korrekt verbucht werden. Es reicht also nicht aus auf diesen alten MwSt.-Satz umzustellen.
Wir arbeiten aktuell an einer Lösung für die aktuelle orgaMAX Version und können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang mit Sicherheit beantworten.
Auch dürfen wir keine Steuerberatung anbieten. Bei steuerrechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Sicher ist auch: alle Vorgänge/Rechnungen, die sich über zwei Zeiträume mit unterschiedlichen MwSt.-Sätze ziehen (z.B. Teil-/Sammel-/Abschlags-/Schluss-/Abo- und VOB-Rechnungen) werden in älteren orgaMAX Versionen nicht umsetzbar sein.
Eine funktionierende Lösung zum Umgang mit der temporären Mehrwertsteuersenkung werden wir nur für die aktuellste orgaMAX Version bieten können.



Nach diesen Ankündigungen hatte man erwarten können, das tiefgreifende Änderungen vorgenommen werden, damit alle die in unterschiedliche Zeiträume fallenden Vorgänge den MWSt Wechsel bewältigen.
Nachdem nun auch der gestrige Patch 20.03.05.001 zur ersten Version veröffentlicht wurde, muss ich resümieren, dass alle Vorgänge mit unterschiedlichen Zeiträumen nicht damit umgehen können. Der Lösungsansatz läuft nahezu überall darauf Aufträge mit geteilten Vorgängen stornieren zu müssen.
Also
Zitat: Sicher ist auch: alle Vorgänge/Rechnungen, die sich über zwei Zeiträume mit unterschiedlichen MwSt.-Sätze ziehen (z.B. Teil-/Sammel-/Abschlags-/Schluss-/Abo- und VOB-Rechnungen) werden in älteren orgaMAX Versionen nicht umsetzbar sein.
Fazit: Dies gilt auch für die Version 2020 Es wird durchgehend mit Stornierungen gearbeitet.
Anleitungen und Tipps zur MWST Senkung zum 1.7. 2020
Da aktuell erhebliche Fehler in der EÜR und UVA auftauchen, die sich nicht mit Einspielung der Datensicherung beheben lassen, stehen die älteren Versionsgänge von OM aktuell nicht so hilflos da wie es erscheint.
Es gibt in den älteren OM Versionen unter Rechnung Erweitert Sonstiges den Button die MWST auf 16 % umzusetzen.

Automatismus in der Wechselzeit in OM 2020 ist gar nicht vorhanden. Da kann man mit älteren Versionen durchaus weiterarbeiten wenn es um die Rechnungsstellung geht. Um den Rest bezüglich Elster muss natürlich sich selbst gekümmert werden
Aktuell kann die USTVA noch nicht abgegeben werden. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Chaos234
Neuling
Verfasst am: 21.07.2020 [10:34]
"Samm" schrieb:

Hallo Chaos234,
nach meiner Erfahrung nach, wer unabhängig von den eingearbeiteten Elsterformularen arbeitet, kann mit dem alten 16 % MWST Satz Rechnungen erstellen, die auch korrekt gebucht werden.

Für den 5 % Satz wird es schwieriger. Gibt es dafür echt Bedarf?


Nein, bei mir gibt es da keinen Bedarf, soweit mir bekannt ist, da meine Artikel den vollen Steuersatz bekommen. Einkaufsgutscheine bzw. Prepaidkarten sind ja eh ohne Steuern, soweit mir bekannt.
Den Steuerkrams mache ich online, via Elster, womit es also passt.
Danke dir, für die Rückmeldung Samm icon_yes.gif
PAS
Laie
Verfasst am: 29.07.2020 [09:59]
Ich habe da noch einen kleinen Leckerbissen zum Thema 19% oder 16% MWSt:

Gemäß BMF Schreiben vom 30.06.2020 Tz 23 und 24 i.V.m. Abschnitt 13.1 Abs. 3 UStAE ist auf Dauerleistungen der Steuersatz zum Laufzeitende (nach dem 31.12.2020: 19% MWSt) anzuwenden.

D.h. Verkaufst Du z.B. einen Wartungsvertrag mit Laufzeit einem Jahr sind das wieder 19%! 4-2200-5
obmmedia
Neuling
Verfasst am: 29.07.2020 [10:10]
"PAS" schrieb:

Ich habe da noch einen kleinen Leckerbissen zum Thema 19% oder 16% MWSt:

Gemäß BMF Schreiben vom 30.06.2020 Tz 23 und 24 i.V.m. Abschnitt 13.1 Abs. 3 UStAE ist auf Dauerleistungen der Steuersatz zum Laufzeitende (nach dem 31.12.2020: 19% MWSt) anzuwenden.

D.h. Verkaufst Du z.B. einen Wartungsvertrag mit Laufzeit einem Jahr sind das wieder 19%!

Das stimmt in der Tat. Hat u.U. auch zu Folge, dass ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit z.B. von 12/2019 bis 11/2020 (12 Monate) quasi rückwirkend mit 16% abgerechnet werden muss. Ich hatte den Fall letzte Woche für eine Behörde. Alles unnötiger Aufwand... headbang.gif Viele Grüße
Stefan Oberbiermann
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Das Wissen verfolgt mich - doch ich bin schneller!
Nadir
Neuling
Verfasst am: 01.09.2020 [11:24]
headbang.gif Ich bin so sauer. Es hiess wenn man von ABO-Rechnungen auf das Verträge Modul umstellt, wird die MwSt. automatisch angepasst. Dem ist nicht so, ich muss nachwievor jede Rechnung einzeln öffnen und korrigieren. Was für ein Mist!

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