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Mehrwertsteuer umstellen

Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 04.06.2020 [18:18]
Danke für die Antworten. Also bisher habe ich noch keine Lösung gefunden, außer alles von Hand zu ändern. Aber bei uns hängt der Online Shop dran und vier Mandanten...na Mahlzeit.
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 04.06.2020 [22:57]
Hallo Hessennews,
Du führst doch nur 19 % MWST Satz Artikel. Damit gibt es keinerlei Probleme.

Habe jetzt einen Test gemacht und die Steuer Einstellung ab 2007 auf 16 % MWST Satz 1 umgestellt. Anschliessend alle Buchungssätze neu berechnen lassen. Keine einzige schon erstellte Rechnungen wurde verändert. unabhängig ob bezahlt oder unbezahlt. Das ist also ein hervorragendes Ergebnis.

Ab 1. Juli hier den Wert am Button MWST Satz 1 auf 16 % umstellen und es werden nur die dann neu erstellten Rechnung zu 16 % berechnet.

Also im Falle 16 % muss nichts nachgebessert werden.
Importierte Bestellungen zu 19 % liegt der volle MWST Satz zugrunde. Der volle MWST Satz wird auf 16 % geändert und aus den Bestellungen zu 19 % werden Artikel zu 16 %.
Das Dumme: Der Verkaufspreis bleibt nicht gleich. Der Preisvorteil wird dem Kunden weitergegeben.


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Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 05.06.2020 [08:47]
Das Orgamax Team hat schon reagiert:
Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer wird natürlich auch in der aktuellen orgaMAX Version Berücksichtigung finden. Als orgaMAX Kunde sind Sie somit auf der sicheren Seite. Wir werden die geänderten Steuersätze rechtzeitig implementieren, damit Sie wie gewohnt arbeiten können.


Vielen Dank dafür
PAS
Laie
Verfasst am: 05.06.2020 [10:56]
"Samm" schrieb:

Das Dumme: Der Verkaufspreis bleibt nicht gleich. Der Preisvorteil wird dem Kunden weitergegeben.


Nur nebenbei, das ist so gewünscht icon_smile.gif
"Bundesfinanzminister Olaf Scholz will dem Handel genau auf die Finger schauen, daß die befristete Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr auch an die Verbraucher weitergegeben wird. "Ich bin mir ganz sicher, daß das ein guter Impuls ist", sagt der SPD-Politiker im ZDF. Konsumenten hätten nun für sechs Monate die Möglichkeit, finanzielle Vorteile mitzunehmen. "
Quelle: Börse Online
4-2200-5
MeisterEder
Neuling
Verfasst am: 05.06.2020 [12:53]
"Hessennews" schrieb:

Das Orgamax Team hat schon reagiert:
Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer wird natürlich auch in der aktuellen orgaMAX Version Berücksichtigung finden. Als orgaMAX Kunde sind Sie somit auf der sicheren Seite. Wir werden die geänderten Steuersätze rechtzeitig implementieren, damit Sie wie gewohnt arbeiten können.


Vielen Dank dafür

Hallo,

wie sieht es denn aus wenn man Version 19.05.31.003 nutzt?
Den 1. MwSt_Satz können wir auf 16% umstellen, der 2. MwSt-Satz wird aber nicht funktionieren, da 5% nicht in der Auswahl enthalten sind.

Mir ist klar, dass eigentlich nur die aktuelle Version supportet wird. Diese Firma ist kein Freund des Miet-Modells und da wir Buchungen nicht über OM abwickeln ist es eigentlich auch kein größeres Problem eine ältere Version zu nutzen.

Allerdings vermute ich mal, dass es nicht unbedingt die Intention des Konjunkturpaketes ist, dass Händler ihre Software updaten müssen um von den temporär verringerten MwSt-Sätzen profitieren zu können, bzw. damit die Software ab dem 1.7. überhaupt eine einzige korrekte Rechnung erstellen kann.

Es wäre wirklich sehr freundlich wenn irgendwie ein Workaround möglich ist bzw. es doch ein (aus Anwendersicht) klitzekleines Update möglich wäre. Immerhin halten wir schon seit über 10 Jahren Orgamax die Stange.

Beste Grüße,

MeisterEder [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 05.06.2020 um 12:55.]
Angeal
Guru
Verfasst am: 06.06.2020 [10:18]
Wir arbeiten auch seit über zehn Jahren mit orgamax, allerdings geht unsere Firmenpolitik auch gegen Abomodelle bei Software. Denn ein Kauf eines Updates ist auch immer mit der Anerkennung gegenüber den Entwicklungsstand der Software verbunden. Nicht nur, aber es ist eben ein Teil davon.
Daher haben wir mit Version 19 vorerst aufgehört. Auch aus dem Grund, das Bugs seit Ewigkeiten nicht gefixt werden. Diese Politik finde ich nicht unterstützenswert.

Aber um auf das Thema zurück zu kommen. Bei anderen ERP-Systemen besteht die Möglichkeit Steuersätze manuell anzulegen und für den DATEV-Export auf bestimmte Buchungskonten zu mappen. Diese Freiheit bietet orgamax (aus welchen Gründen auch immer) nicht.

Da der Hersteller deltra hier was Updates und Support angeht eine "Friss oder Stirb"-Mentalität verfolgt, sehe ich leider schwarz bei einer Lösung für ältere Versionen.
Klar, für 19%->16% gibt es eine Möglichkeit. Aber für 7%->5% eben nicht.

Aber okay. Man kauft hier halt eine Software bei der es, ohne permanent laufendem Vertrag, nach einem Jahr eben keine Updates oder Support (nicht einmal gegen Einmalzahlung) mehr gibt. Kurze Halbwertzeit eben [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.06.2020 um 10:19.]Beste Grüße
Angeal
----------------------------------
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Rechtschreibfehler dürfen behalten werden und unterstreichen nur meine Individualität.
Chevi
Neuling
Verfasst am: 07.06.2020 [14:10]
Ich bin ja mal gespannt, wie OM das sinnvoll lösen will, und vor allem wie verlässlich....
Ist ja nicht nur die Umstellung, viel komplizierter ist ja die Abrechnung über längere Perioden mit Anzahlungen , Zwischenzahlungen und Schlusszahlungen...

Kunde bestellt im Juni mit 19%, die Anzahlung 19%, die abschlagsrechnung im Oktober 16%, die schlussrechnung im Januar mit 19%

Und dann?
Ist dann nicht die Schlusszahlung die leistungserbringung? Also Abschlussrechnung wieder überarbeiten und alles auf 19%?
Oder gelten die Zwischenrechnungen als Leistungsdatum? Dann bleibt das so,jedoch die Anzahlung wiederum hat ja kein Leistungsdatum... also dann mit 16% wie erste Zwischenzahlung, oder doch 19% weil Leistungsdatum bei Fertigstellung?

Das wird lustig......headbang.gif
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 07.06.2020 [14:21]
Ich denke mal es wird darauf hinauslaufen, dass wir alles von Hand ändern müssen. Es macht für uns keinen Sinn bis zum Ende des Monats zu warten und zu hoffen das es eine Lösung gibt. Klappt das nicht können wir rund 1000 Artikel von deri Mandanten in einer Nacht ändern.
Auf der anderen Seite muss ich auch ganz ehrlich sagen, werden "zumindest wir" das Finanzgericht bemühen, wenn uns das Finanzamt an den Karren fährt, weil wir die Umstellung nicht rechtzeitig durchführen. Ich glaube jedoch das es dem FA relativ egal ist, wenn wir statt 16% 19 abrechnen.
Angeal
Guru
Verfasst am: 08.06.2020 [12:40]
Gutscheine wären auch so ein Thema. Beim Kauf eines Gutscheines vor dem 01.07. bezahlt der Kunde 19% MwSt.
Es werden 19% ans FA abgeführt.
Der Kunde löst den Gutschein nach dem 01.07. ein. Dann wird eine Leistung erbracht mit 16% MwSt.
Sprich, der Kunde muss 3% MwSt. zurück erhalten. Der Verkäufer muss sich die 3% dann wiederum erstatten lassen.

Alles sehr abenteuerlich icon_wink.gif Beste Grüße
Angeal
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Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Rechtschreibfehler dürfen behalten werden und unterstreichen nur meine Individualität.
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 08.06.2020 [13:12]
Ich denke mal der Staat hat sich über die Umsetzung dieser Regelung überhaupt keine Gedanken gemacht.

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