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Mehrwertsteuer umstellen

PAS
Laie
Verfasst am: 22.06.2020 [16:42]
Ich habe für meine alte OM18 die nicht vorhandenen 5% Konten angelegt bekommen, wenn es jemand braucht gerne per PM, ich denke aber, daß sind eher esoterische Betrachtungen.

Die Kontonummern kennt derzeit nicht einmal der DATEV Kontenrahmen, so daß ich das noch nicht entgültig einrichten kann:
der Kontenrahmen (vgl: www.datev.de/info-db/0907811) ist noch immer vom 1.1.2020.

4-2200-5
django
orgaMAX-Team
Verfasst am: 23.06.2020 [08:46]
Hallo PAS,
Datev hat inzwischen Informationen zu neuen vorläufigen Kontenrahmen veröffentlicht (Informationen der DATEV) . Deine Lösung wird daher nicht funktionieren. Wir werden diesbezüglich in orgaMAX noch Anpassungen vornehmen müssen. Django
"Das D is' stumm!"
PAS
Laie
Verfasst am: 23.06.2020 [14:17]
Moin Jango (da das D ja stumm ist icon_smile.gif ),
Datev stellt die neuen Programmversionen "voraussichtlich" auch erst zum 30.06. ab 18:30 zur Verfügung, da seit ihr ja noch richtig schnell! Der "voraussichtliche" Termin für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wurde auch zwei mal verschoben.

Aber keine Frage, solange die Kontonummern noch nicht bekannt sind - danke dafür - kann es nicht funktionieren.

Patrick

4-2200-5
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 23.06.2020 [22:57]
"django" schrieb:

Für uns als Software-Hersteller bedeutet diese Änderung tiefgreifende Anpassungen in orgaMAX. Die reine Umstellung auf den in orgaMAX noch vorhandenen Steuersatz von 16 Prozent ist nicht ausreichend. Die notwendigen Änderungen betreffen u. a. den Umgang mit den Preisen, korrekte Kontierung, neue Kontenpläne, neue Steuerformulare, Lösungen für den Umgang mit Teil- und Sammelrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen, Anpassung an Verträgen uvm. Die Änderung erfordert somit umfangreiche Anpassungen, die in sehr kurzer Zeit durchgeführt werden müssen.

Ich kann sehr gut verstehen, dass die Entwicklerarbeit durch die MWST Änderung sich auch finanzieren muß z.B. durch Umsteiger älterer Versionen.
Wer ältere Versionen einsetzt, kann ja schon mal nicht die Elsterformulare versenden. Wie der DATEV Export verläuft weiß ich nicht. Zum Erstellen einfacher Rechnungen reicht es. Selbstverständlich kann man den alten St Satz zu 16 % verwenden, wenn man lediglich einfache Rechnungen erstellen will um die Optik zu wahren. Überraschenderweise bucht zudem der 16 % Satz korrekt die EÜR. Natürlich ist man selbst verantwortlich und es gibt Situationen in denen man nicht damit auskommt. Aber seit heute ist auch raus, wie die USTVA Felder befüllt werden und auch da passt das Feld noch.
Es müssen keine Steuerformulare geändert werden! Es werden die Kennziffern 35 und 95 genutzt - damals wie zukünftig. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 23.06.2020 um 23:17.]۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
chevi111
Amateur
Verfasst am: 25.06.2020 [10:55]
Gibts schon einen Zeitplan?
Es sind ja jetzt nur noch 3 Arbeitstage bis zur Umstellung!
Wann kommt das Update?
Wäre schön wenn man auch dem User noch etwas zeit gibt zum Installieren, Einstellen und Testen!
django
orgaMAX-Team
Verfasst am: 25.06.2020 [10:58]
Das Update kommt voraussichtlich Anfang kommender Woche. Es wird heute noch eine Info per E-Mail mit weiteren Infos geben. Auch werden wir die Seite zur MwSt.-Senkung erneut aktualisieren. Django
"Das D is' stumm!"
Nexpro
Neuling
Verfasst am: 26.06.2020 [12:02]
"django" schrieb:

Das Update kommt voraussichtlich Anfang kommender Woche. Es wird heute noch eine Info per E-Mail mit weiteren Infos geben. Auch werden wir die Seite zur MwSt.-Senkung erneut aktualisieren.


Vorausichtlich??.
Wenn ich am 1.7 nicht meine Rechnungen schreiben kann kann sich Orgamax warm anziehen.
Dann ist das Progamm nicht brauchbar weil es die gestzlichen Ansprüche nicht entspricht und das wäre glatter Vertragbruch mit den Updategebühren.

Bin als Kunde und Händler gerade extrem sauer auf Orgamax wie soll man an einem Tag alle seine Kunden umstellen und helfen. Kopfschütteln headbang.gif headbang.gif headbang.gif
django
orgaMAX-Team
Verfasst am: 26.06.2020 [14:27]
Hallo Nexpro, wir können deinen Unmut über das Wort "voraussichtlich" in der Aussage zum Erscheinen des Updates und die kurze Vorlaufzeit zur Unterstützung deiner Kunden sehr gut verstehen.
Auch wir hätten uns hier mehr Vorlaufzeit für uns, alle unsere Kunden und somit auch deinen Kunden gewünscht.
Allerdings basieren unsere Anpassungen in orgaMAX auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 29.06.2020 verabschiedet werden soll. Es könnten sich theoretisch bis dahin also Änderungen ergeben. Hinzu kommt, dass wir ebenso wie wahrscheinlich jeder von dem Beschluss der Bundesregierung überrascht wurden und z.B. auch die konkrete Vorgehensweise dieser Umstellung von Seiten der DATEV erst vor kurzem beschlossen und bekanntgegeben wurde. Wir sind uns sicher, dass sich bestimmt alle, die von der Umstellung betroffen sind, mehr Zeit gewünscht hätten, sich darauf einzustellen. Denn so ist der Zeitplan zur Umsetzung für alle mehr als nur sportlich.
Wir geben unser Bestes dir und allen unseren Kunden die gesetzlich beschlossenen Änderungen so früh wie möglich zur Verfügung zu stellen und dabei den Umgang damit und die möglichen Einstellungen in orgaMAX so einfach wie möglich zu gestalten.

Django
"Das D is' stumm!"
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 26.06.2020 [17:21]
Ich bin ganz sicher dass das Team von Orgamax die Sache rechtzeitig in den Griff bekommt. Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass es sich hier um eine Ausnahmesituation handelt und das wir alle sehr wohl verpflichtet sind, einen Plan B selbst zu entwickeln. Dem Finanzamt ist es egal wie wir das Problem lösen. Wer es am Ende versaut spielt keine Rolle, denn der Schuldige ist immer der der das Unternehmen führt.

Nur mal ein Beispiel. Das Finanzamt sendet mir zwei Briefe an meine alte Adresse und ich erhalte die Bescheide nicht, weil sie in einem alten Briefkasten ohne Name dort vergammeln. Das FA behauptet die neue Adresse nicht gekannt zu haben, damit bin ich Schuld. Ich klage vor dem Finanzgericht und lege ein Schreiben vom Finanzamt vor, wo mir das Finanzamt noch vor den neuen Bescheiden Post an die neue Adresse gesendet hat. Ich lege auch den Brief vor in dem ich meine neue Adresse bekannt gebe. Ich bin trotz allem Schuld, denn ich hätte die Bescheide erwarten müssen!

Glaubt mir, ein Plan B sollte jeder haben. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.06.2020 um 17:24.]
Birdie501
Amateur
Verfasst am: 29.06.2020 [15:47]
Hallo,
auch wir wollen keine Update Version und sind daher noch auf OM19.
Da wir unseren Betrieb per 1.1.2021 beenden, wollen wir auch keinen Jahresvertrag mehr eingehen.
Die Buchhaltung macht ohnehin der Steuerberater.

Gibt es eine Möglichkeit lediglich die Rechnungsvorlage so zu bearbeiten, dass das MwSt. Feld mit 16% bzw. 5% ausgewiesen wird? (manuelle Berechnung)

Sprich ich brauche lediglich eine Rechnung die korrekt aussieht???

Danke.

Grüße

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